DATENSCHUTZ

Die Steuerkanzlei Waltl beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und garantiert die Sicherheit der ihr übermittelten Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Diese Daten werden nicht an Dritte übermittelt, außer wenn dies zur Erreichung des Übermittlungszweckes erforderlich ist.

Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Personenbezogenen Daten, die Sie im Rahmen von Anzeigen eingeben werden ebenfalls nur für diesen Zweck verwendet.

Wir sammeln keinerlei personenbezogene Daten über die Besucher unserer Web-Site. Unser Service-Provider speichert von Ihrem Besuch je nach verwendetem Zugriffsprotokoll Datum und Uhrzeit der Anforderung, vom anfordernden Rechner gewünschte Zugriffsmethode/Funktion, vom anfordernden Rechner übermittelte Eingabewerte (Dateiname, ...), Zugriffsstatus des Web-Servers (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando nicht ausgeführt, etc.) sowie Name der angeforderten Datei. Nicht gespeichert wird die IP-Adresse des Rechners, von dem die Anfrage abgeschickt wurde.

Die übermittelten Daten werden ausschließlich für den Zweck verwendet, für den sie übermittelt wurden, soweit im Folgenden nicht etwas anderes bestimmt wird.

Jeder seine Daten übermittelnde Nutzer hat als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein Widerspruchsrecht zur Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke (Sperrkennzeichen). Daneben besteht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner in einer der Dateien der Steuerkanzlei Waltl gespeicherten Daten.

Wenn Sie innerhalb dieses Angebotes Seiten und Dateien abrufen und dabei aufgefordert werden, Daten über sich einzugeben, so weisen wir darauf hin, dass diese Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden können.

Laut BDSG ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle bzw. eines Dritten, z.B. eines Empfängers, erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt bzw. er ein solches schutzwürdiges Interesse hat.